Was ist ein Studentenjob?
Studentenjobs sind in Deutschland eine willkommene Quelle für ein Zusatzeinkommen, um das Studium zu finanzieren. Vor allem dann wenn sich die finanzielle Situation als schwierig gestaltet. Das Studium ist steht für Studenten für gewöhnlich im Mittelpunkt der Tages- und Wochenplanung. Dem Zusatzverdienst durch einen Studentenjob, dient nur die vorlesungsfreie Zeit.
Studentenjob als geringfügiges Einkommen
Unabhängig von der vorlesungsfreien Zeit können Studierende studentische Jobs auch dauerhaft im Rahmen eines geringfügigen Einkommens nachgehen. Es ist sehr wichtig im Zusammenhang von Studentenjobs auf die Einkommensgrenze und wöchentliche Arbeitszeiten zu achten.
Es muss zwischen der geringfügig entlohnten Beschäftigung, die dauerhaft ausgeübt wird, und der kurzfristigen Beschäftigung unterschieden werden wenn von einem Studentenjob gesprochen wird.
Werkstudent – eine weiterer Studentenjob – Nebenjob
Wenn ein Student an einer Hochschule immatrikuliert ist, dann kann der Student während das Studium läuft, in einem Unternehmen ein Job gegen Bezahlung nachgehen. Wenn das der Fall ist, dann ist einem Werkstudent die Rede. Befreit ist der Werkstudent während dieser Zeit von der Versicherungspflicht im Bereich der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In mehreren Aspekten unterscheidet sich ein Job für Werkstudenten von einem Studentenjob. Anders als von einem Minijob, bei dem nur bis zu 450 Euro monatlich verdient werden können, ist bei einem Job als Werkstudent um eine Nebentätigkeit. Die Höhe der Vergütung spielt für die Arbeit als Werkstudent keine Rolle. Die wöchentliche Arbeitszeit von höchstens 20 Stunden muss aber eingehalten werden. Studierende sollten in der Regel in den Bereichen, die dem Studium entsprechen arbeiten, damit sie Erfahrungen und erste Kontakte für Praktika oder eine spätere Vollzeitbeschäftigung knüpfen können.
Ist ein Praktikum ein Studentenjob?
Neben einem Studentenjob spricht vieles spricht für ein Praktikum- Erfahrungen sammeln, Lebenslauf aufbessern und Kontakte knüpfen. Viele Studenten bewerben sich deswegen in der vorlesungsfreien Zeit um ein freiwilliges Praktikum. Es wird oft zwischen einem Pflicht- oder freiwilliges Praktikum unterschieden. Wenn es die Studien- oder Prüfungsordnung es vorschreibt, dann handelt es sich hier bei um ein Pflichtpraktikum. Ein wichtiger Aspekt ist zu beachten: Freiwillige Praktika sind sozialversicherungspflichtig und es gelten die Regeln des Mindestlohn.