Studiengebühren – Alles was du wissen musst

Studiengebühren in Deutschland

Studiengebühren Bundesweit in Deutschland müssen Studierende aktuell keine allgemeinen Studiengebühren zahlen. Dementsprechend werden von staatlichen Hochschulen konsekutive Master – Studiengänge und normale Studiengänge zum Bachelor keine Gebühren erhoben. Für ein Zweitstudium, bei speziellen Kursen für Senioren oder bei Langzeitstudierenden hingegen können vereinzelt Studiengebühren anfallen. Wesentlich häufiger müssen Rückmeldegebühren entrichtet werden. Obwohl es die allgemeinen Studiengebühren nicht mehr gibt, muss dennoch mit so manch anderen Kosten gerechnet werden.

Wie werden die Gebühren erhoben?

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2005 sind die Gebühren für das Studium grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer. Dabei müssen die Kosten sich jedoch im Rahmen halten, also “sozial verträglich” sein, so die weitere Erörterung aus den gesetzlichen Richtlinien. In den Jahren zuvor war es nie gelungen juristisch gegen die Studiengebühren vorzugehen.

Im Jahr 2006 führten anschließend die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein – Westfalen, Saarland, Hamburg, und Bayern Studiengebühren ein, welche daraufhin jedoch bis zum Jahr 2014 alle wieder abgeschafft hatten. Meist geschah dies aufgrund eines Regierungswechsels von der CDU zu Regierungen, die von SPD und den Grünen angeführt wurde.

Obwohl es die allgemeinen Gebühren für Studierende nicht mehr gibt, werden dennoch andere Studienbeitäge fällig. Die sogenannten Verwaltungskostenbeiträge für die Rückmeldung ist dabei wohl die am häufigsten erhobene Gebührenart. Sie liegt je nach Bundesland zwischen 25 € und 150 €.
Für weiterbildende Master – Studiengänge, die in der Regel eine Berufserfahrung oder einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen, sind Studiengebühren selbst in den Bundesländern relativ normal, in denen sonst keine weiteren Beiträge erhoben werden.

Studiengebühren nach Bundesländern

Aktuell fallen für Studierende in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überhaupt keine Gebühren an.
In Bayern gibt es Studiengebühren bei berufsbegleitenden Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen. Je nach Studienlehrgang können diese mit bis zu 2000 € pro Semester zu Buche schlagen. In Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Sachsen, Sachsen – Anhalt und Thüringen werden für ein Zweitstudium oder Seniorenstudium 400 – 650€ fällig, für Aufnahmeprüfungen weiterbildende Bachelor-Studiengänge werden in Baden-Württemberg kostendeckende Gebühren erhoben.

Fazit:
Auch wenn keine allgemeinen Gebühren in Deutschland mehr erhoben werden, fallen dennoch an jeder Hochschule Studienbeiträge an, die häufig auch als Semesterbeitrag bezeichnet werden. Die Gebühren sind unterschiedlich hoch und betragen je nach Bundesland pro Semester 85 € – 295 €, Darin sind in der Regel die Kosten für das Semesterticket bereits inbegriffen. Dieser Beitrag kann jede Universität selbst bestimmen und festlegen.

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