Urlaubssemester sinnvoll oder nicht?

Urlaubssemester

Entgegen Wortlaut und der daraus anzunehmenden resultierenden Urlaubszeit handelt es sich bei einem Urlaubssemester nicht um eine Urlaubszeit. Kein Sonnenschirm über dem Kopf und kein Cocktail in der Hand. Es muss vielmehr ein triftiger Grund vorliegen, um eine Beurlaubung zu beantragen. Es muss detailliert dargelegt werden, warum man sich vorrübergehend nicht mehr in der Lage sieht, sein Studium ordnungsgemäß wahrzunehmen. In der jeweiligen Studienordnung der Hochschule bzw. Universität findet sich der genaue Zeitraum, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und für wie lange eine maximale Beurlaubung erfolgen kann.

Gründe für ein Urlaubssemester

Es gibt bestimmte Gründe, bei denen man von der Bewilligung eines Urlaubssemesters ausgehen kann, diese können sein:

– eine Krankheit,
– eine Schwangerschaft, der Mutterschutz oder auch die Elternzeit,
– die Betreuung eines noch minderjährigen Kindes,
– die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen, und auch
– der Wehr- oder Ersatz- bzw. Freiwilligendienst.
Urlaubssemester
Liegt ein anderer Grund als die angegebenen vor, so ist dieser im Einzelfall zu prüfen. Selbstverständlich besteht ein grundlegendes Einverständnis mit dem Gedanken, sich vom Studium für eine Weile freistellen zu lassen, sofern einer der oben bezeichneten Gründe vorliegt und an ein Fortführen des Studiums erst einmal nicht zu denken ist. Allerdings sollte man auch beachten, dass die Einlegung von einem Urlaubssemester mitunter weitreichende finanzielle Auswirkungen hat. Nicht immer ist die einfachste Lösung auch die beste Entscheidung.

Welche Nachteile bringt ein Urlaubssemester mit sich? 

Es muss einem bewusst sein, dass man für die Zeit von einem Urlaubsemester alle Privilegien verliert, die das Studentenleben mit sich bringt. Selbstverständlich wird über den Zeitraum der Beurlaubung der Studienplatz freigehalten, aber mehr auch nicht. Ein Anspruch auf BAföG besteht während des Urlaubssemesters nicht, auch nicht auf das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr. Ein Job während einem Urlaubsemester ist damit wohl ausausweichlich, es sei denn man möchte Hartz IV beantragen. Zudem darf man während einem Urlaubssemester auch keine Kurse an der Hochschule besuchen und auch nicht an Prüfungen oder Seminaren teilnehmen. Das gilt auch im Falle von Wiederholungsprüfungen.

Aber wir wollen nicht nur die negativen Seiten von einem Urlaubssemester betrachten, denn es bringt durchaus auch einige Vorteile mit sich.

Die Vorteile von einem Urlaubssemester während des Studiums

Um die Frage nach den Vorteilen zu beantworten muss darauf hingewiesen werden, dass diese stark davon abhängen, wo genau man studiert. An einigen Hochschulen bzw. Universitäten beschränkt sich der Vorteil lediglich darauf, dass der Studienplatz gesichert ist und man sich keine Gedanken über das Studium machen muss. Die Semestergebühren müssen nicht gezahlt und nicht an Seminaren oder Prüfungen teilgenommen werden. Es gibt allerdings auch Universitäten/Hochschulen, die dem beurlaubten Studenten dennoch die Teilnahme an Prüfungen gestatten, manchmal darf man auch weiterhin Kurse belegen. Es kommt lediglich zu einer Befreiung von der Pflicht an der Prüfungs- bzw. Kursteilnahme. Das hilft natürlich dabei, sich auf bestimmte Prüfungen besser vorzubereiten.

Welcher Grund für ein Urlaubssemester auch immer vorliegen mag, man sollte sich stets den Konsequenzen bewusst sein – sowohl der positiven als auch der negativen.

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